Datenschutzerklärung für Besucher von Zahngesundheit Ratgeber
Diese Datenschutzerklärung gilt für Besucher des Zahngesundheit Ratgeber. Der Auftritt ist ein unabhängiger deutschsprachiger Informationsratgeber zur Zahngesundheit. Er bietet allgemeine Informationen und ist keine Zahnarztpraxis. Über die Website lassen sich weder Behandlungstermine vereinbaren noch Preise erfragen oder Kontaktmöglichkeiten nutzen. Die Datenschutzerklärung erläutert den Umgang mit personenbezogenen Daten beim Besuch dieses Informationsangebots.
Welche Daten diese Website verarbeitet
Beim Besuch der Website fallen technische Zugriffsdaten an; außerdem können Cookies Informationen auf dem Endgerät speichern oder auslesen. Diese Angaben unterscheiden sich von Daten, die Besucher aktiv übermitteln. Ein Konto, Formular, Shop und Newsletter werden nicht angeboten. Welche Daten durch einen Seitenaufruf entstehen und wie sich Cookie-Arten unterscheiden, erfahren Sie hier.
Technische Zugriffsdaten
Beim Abruf einer Seite übermittelt der Browser technische Angaben an den Webserver. Üblicherweise gehören dazu:
- Die IP-Adresse wird beim Verbindungsaufbau an den Webserver übermittelt und ermöglicht die technische Zuordnung der Anfrage zum jeweiligen Internetanschluss.
- Der Browser übermittelt Angaben zu dem verwendeten Programm, mit dem die Seite aufgerufen wird, damit der Server die Anfrage verarbeiten kann.
- Datum und Zeitpunkt des Zugriffs halten fest, wann eine Anfrage den Webserver erreicht; sie werden üblicherweise im Zugriffsprotokoll erfasst.
- Die aufgerufene Seite zeigt dem Server, welche konkrete Adresse innerhalb des Internetangebots angefragt wurde und ausgeliefert werden soll.
Solche Angaben entstehen bereits durch den Seitenabruf und werden nicht erst durch eine Eingabe in ein Formular erzeugt.
Cookies
Cookies sind kleine Informationen, die eine Website im Browser speichern oder auslesen kann. Ihre Funktion hängt davon ab, ob sie für den Betrieb erforderlich sind oder zusätzliche Auswertungen ermöglichen.
| Art | Mögliche Funktion | Einwilligung |
|---|---|---|
| Technisch notwendig | Ermöglicht eine ausdrücklich gewünschte Grundfunktion der Website. | Kann unter die Ausnahme nach § 25 Absatz 2 TDDDG fallen. |
| Analytisch | Unterstützt statistische Auswertungen zur Nutzung von Seiten. | Vor dem Speichern oder Auslesen ist grundsätzlich eine Einwilligung nach § 25 Absatz 1 TDDDG erforderlich. |
| Sonstige optionale Cookies | Dienen zusätzlichen Funktionen, die nicht für den angeforderten Dienst erforderlich sind. | Erfordern grundsätzlich eine vorherige Einwilligung nach § 25 Absatz 1 TDDDG. |
Das TDDDG hieß zuvor TTDSG. Ob optionale Cookies gesetzt werden dürfen, richtet sich nach der Einwilligung; technisch notwendige Cookies sind davon zu unterscheiden.
Zweck und Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zu festgelegten Zwecken, die mit dem Betrieb dieser Website verbunden sind. Für die rechtliche Bewertung ist entscheidend, ob ein Vorgang technisch erforderlich ist oder auf einer Einwilligung beruht. Maßgeblich sind dabei die Voraussetzungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auch die Einbindung externer Dienstleister richtet sich nach diesen Zwecken.
Zwecke
Die Verarbeitung dient dazu, diese Website bereitzustellen und ihren sicheren Betrieb zu unterstützen. Dazu gehört auch, die Nutzung allgemein zu verstehen, damit technische Abläufe und das Angebot nachvollziehbar bleiben. Eine darüber hinausgehende Verwendung zu anderen Zwecken ist damit nicht beschrieben.
Rechtsgrundlage für den Betrieb und die Sicherheit ist das berechtigte Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Für nicht notwendige Cookies gilt dagegen die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Diese Unterscheidung betrifft die jeweilige Verarbeitung und ihre Rechtsgrundlage.
Speicherung und Weitergabe
Bei der Verarbeitung können neben dem Betreiber auch technische Dienstleister eingebunden sein. Hosting- und gegebenenfalls Analyse-Anbieter verarbeiten Daten im Auftrag des Betreibers, soweit dies für die genannten Aufgaben erforderlich ist.
- Der Betreiber verarbeitet Daten, soweit dies für den Betrieb und die Sicherheit der Website sowie das allgemeine Verständnis ihrer Nutzung erforderlich ist.
- Ein Hosting-Anbieter kann Daten im Auftrag verarbeiten, um die technische Bereitstellung der Website zu unterstützen.
- Falls ein Analyse-Anbieter eingesetzt wird, kann dieser im Auftrag des Betreibers Daten zur allgemeinen Auswertung der Websitenutzung verarbeiten.
- Die eingebundenen Dienstleister handeln bei diesen Aufgaben im Auftrag des Betreibers; Daten werden nicht verkauft.
Eine Weitergabe an solche Dienstleister dient damit der Durchführung der jeweiligen Aufgaben und nicht dem Verkauf von Besucherdaten.
Rechte der Besucher nach der DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018. Ihre Artikel 15 bis 21 regeln Rechte, die betroffene Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten haben. Welche Rechte im Einzelfall greifen, hängt unter anderem von der jeweiligen Verarbeitung und den gesetzlichen Voraussetzungen ab. Daneben besteht das Beschwerderecht nach Artikel 77 DSGVO.
Auskunft und Berichtigung
Artikel 15 DSGVO gewährt betroffenen Personen das Recht auf Auskunft über ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehört die Information, ob Daten verarbeitet werden und welche Daten betroffen sind. Auch Angaben zu Verarbeitungszwecken, Datenkategorien, Empfängern und zur vorgesehenen Speicherdauer können erfragt werden. Die Auskunft soll verständlich sein und sich auf die tatsächlich verarbeiteten Daten beziehen. Nach Artikel 16 DSGVO können unrichtige Angaben berichtigt werden. Sind gespeicherte Informationen unvollständig, lässt sich ihre Ergänzung verlangen, soweit dies für den Verarbeitungszweck erforderlich ist. Beide Rechte gehören zu den Rechten nach den Artikeln 15 bis 21 DSGVO und beziehen sich auf personenbezogene Daten der anfragenden Person.
Löschung und Widerspruch
Die Artikel 17 bis 21 DSGVO regeln weitere Rechte betroffener Personen. Dazu zählen insbesondere:
Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Nach Artikel 77 DSGVO kann sich eine betroffene Person bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt. Das Beschwerderecht gilt seit dem 25. Mai 2018, als die DSGVO anwendbar wurde. In Deutschland ist grundsätzlich die Datenschutzbehörde des Bundeslandes zuständig, in dem die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, arbeitet oder der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat. Die Aufsichtsbehörde prüft die Beschwerde im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben. Welche Stelle im konkreten Fall zuständig ist, richtet sich nach den Umständen.